Zum Hauptinhalt springen

Kontakt: +49 (6021) 327 33-20 oder info@sentix-fonds.de

Investmentsteuerreformgesetz: Unsere Antworten

Anpassungen der Fonds

Seit 01. Januar 2018 ist die Investmentsteuerreform in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die steuerliche Teilfreistellung von Erträgen. Ziel ist eine Vereinfachung der Besteuerung. In Zusammenarbeit mit der Universal Investment haben wir in allen sentix-Publikumsfonds auf die Neuerung reagiert.

Eingeleitete Maßnahmen

Zum einen wurden die thesaurierenden R-Tranchen auf ausschüttend umgestellt. Der Prozess ist angestoßen und wird bis zum nächsten Ausschüttungstermin (Geschäftsfjahresende der Fonds) angepasst sein. Weiterhin haben wir die Mindestaktienquoten in den Vertragsbedingungen wie folgt modifiziert:

Die vertraglich festgelegten Aktienquoten (= Kapitalbeteiligungsquoten) in den aktienorientierten Fonds
sentix Risk Return -A- und
sentix Fonds Aktien Deutschland
betragen seit 01. Januar 2018 mindestens 51% am Fondsvermögen. Damit ergeben sich die folgenden Teilfreistellungssätze auf alle Erträge des jeweiligen Fonds:

Teilfreistellungssatz für natürliche Personen: 30%
Teilfreistellungssatz für betriebliche Anleger: 60%
Teilfreistellungssatz für körperschaftsteuerpflichtige Anleger: 80%

Die vertraglich festgelegten Aktienquoten (= Kapitalbeteiligungsquoten) in den Multi-Asset Fonds
sentix Total Return -defensiv- und
sentix Risk Return -M-
betragen seit 01. Januar 2018 mindestens 25% am Fondsvermögen. Damit ergeben sich die folgenden Teilfreistellungssätze auf alle Erträge des jeweiligen Fonds:

Teilfreistellungssatz für natürliche Personen: 15%
Teilfreistellungssatz für betriebliche Anleger: 30%
Teilfreistellungssatz für körperschaftsteuerpflichtige Anleger: 40%

Weitere Informationen zur Reform des Investmentsteuergesetzes erhalten Sie auch von unserem Kooperationspartner Universal Investment unter:
http://www.universal-investment.com/de/artikel/kompass-investmentsteuerreform

Wir benutzen Cookies
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Social Media Plattformen anbieten zu können (Youtube Videos) und die Eingabe von Anmeldungen für die Newsletter zu prüfen (Captcha-Einbindung). Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden? Sie können Ihre Entscheidung jederzeit über den Link im unteren Bereich der Webseite widerrufen oder neu erteilen.