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Investmentsteuerreformgesetz: Unsere Antworten

16. Januar 2018

Anpassungen der Fonds

Seit 01. Januar 2018 ist die Investmentsteuerreform in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die steuerliche Teilfreistellung von Erträgen. Ziel ist eine Vereinfachung der Besteuerung. In Zusammenarbeit mit der Universal Investment haben wir in allen sentix-Publikumsfonds auf die Neuerung reagiert.

Eingeleitete Maßnahmen

Zum einen wurden die thesaurierenden R-Tranchen auf ausschüttend umgestellt. Der Prozess ist angestoßen und wird bis zum nächsten Ausschüttungstermin (Geschäftsfjahresende der Fonds) angepasst sein. Weiterhin haben wir die Mindestaktienquoten in den Vertragsbedingungen wie folgt modifiziert:

Die vertraglich festgelegten Aktienquoten (= Kapitalbeteiligungsquoten) in den aktienorientierten Fonds
sentix Risk Return -A- und
sentix Fonds Aktien Deutschland
betragen seit 01. Januar 2018 mindestens 51% am Fondsvermögen. Damit ergeben sich die folgenden Teilfreistellungssätze auf alle Erträge des jeweiligen Fonds:

Teilfreistellungssatz für natürliche Personen: 30%
Teilfreistellungssatz für betriebliche Anleger: 60%
Teilfreistellungssatz für körperschaftsteuerpflichtige Anleger: 80%

Die vertraglich festgelegten Aktienquoten (= Kapitalbeteiligungsquoten) in den Multi-Asset Fonds
sentix Total Return -defensiv- und
sentix Risk Return -M-
betragen seit 01. Januar 2018 mindestens 25% am Fondsvermögen. Damit ergeben sich die folgenden Teilfreistellungssätze auf alle Erträge des jeweiligen Fonds:

Teilfreistellungssatz für natürliche Personen: 15%
Teilfreistellungssatz für betriebliche Anleger: 30%
Teilfreistellungssatz für körperschaftsteuerpflichtige Anleger: 40%

Weitere Informationen zur Reform des Investmentsteuergesetzes erhalten Sie auch von unserem Kooperationspartner Universal Investment unter:
http://www.universal-investment.com/de/artikel/kompass-investmentsteuerreform

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